Beitragsordnung für das Geschäftsjahr 20121. Einmalige Aufnahmegebühr
2. Clubbeiträge
3. Spielgeld
Erläuterungen
1) erforderlich ist eine Bestätigung aus der hervorgeht, dass die / der Schülerin / Schüler eine Schule der Sekundarstufe 1 besucht
2) erforderlich ist eine Bestätigung aus der hervorgeht, dass die / der Auszubildende sich in Berufsausbildung befindet; die / der Studentin / Student an einer Hochschule immatrikuliert ist
3) Voraussetzung ist die Spielberechtigung (aktive Mitgliedschaft) in einen dem DGV angeschlossenen Golfclub. Es ist immer der volle Preis zu entrichten, unabhängig von der verbleibenden Gültigkeitsdauer. Im Fall die vertraglich festgelegte Mitgliederzahl ist ausgeschöpft, haben diejenigen Personen Vorrang, die eine Vollmitgliedschaft beantragen
4) Voraussetzungen sind a) ein Arbeitsverhältnis mit US Armee in Europa b) die Mitgliedschaft in einem Golfclub der US Armee in Europa
5) Beim Eintritt als passives Mitglied in den Golfclub wird eine Aufnahmegebühr von 100,-- € erhoben. Nach einem Wechsel zum aktiven Mitglied ist der Differenzbetrag zur jeweiligen Personengruppe nachzuzahlen.
6) Für Kinder, Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten (Clubbeitrag c, d, e, f) wird als passives Mitglied der Betrag des gültigen Clubbeitrages erhoben.
Das Spielgeld bei neu aufgenommenen Mitgliedern wird ab dem zweiten Monat des Geschäftsjahres nicht mehr als Jahresbetrag fällig, sondern ab dem Eintrittsmonat multipliziert nach Zwölfteln der verbleibenden Monate erhoben.
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