Beitragsordnung für das Geschäftsjahr 2012

1. Einmalige Aufnahmegebühr

  

a)  Einzelperson ab 18 Jahre

 510,00 €

b)  Ehepartner

 410,00 €

c)  Kinder bis 12 Jahre

      1,00 €

d)  Jugendliche bis 18 Jahre

      1,00 €

e)  Schüler bis 20 Jahre1

      1,00 €

f)  Auszubildende / Studenten bis 27 Jahre2

  100,00 €

g)  passive Mitglieder5

  100,00 €

 

2. Clubbeiträge

 

a)  aktive Einzelperson ab 18 Jahre

 135,00 €

b)  Ehepartner

    85,00 €

c)  Kinder bis 12 Jahre

   10,00 €

d)  Jugendliche bis 18 Jahre

    10,00 €

e)  Schüler bis 20 Jahre1

    10,00 €

f)  Auszubildende / Studenten bis 27 Jahre2

    25,00 €

g)  passive Mitglieder6 (Einzelpersonen ab 18 Jahre)

 135,00 €

 

3. Spielgeld

 

a)  Einzelperson ab 18 Jahre

 515,00 €

b)  Ehepartner

 515,00 €

c)  Kinder bis 12 Jhare

    20,00 €

d)  Jugendliche bis 18 Jahre

   50,00 €

e)  Schüler bis 20 Jahre1

    50,00 €

f)  Auszubildende / Studenten bis 27 Jahre2

 175,00 €

g)  Saisonkarte - gültig vom 01.05. bis 30.093

 400,00 €

h)  Sondermitgliedschaft für US Amerikaner4

 400,00 €

 

Erläuterungen

 

1) erforderlich ist eine Bestätigung aus der hervorgeht, dass die / der Schülerin / Schüler eine Schule der Sekundarstufe 1 besucht

 

2) erforderlich ist eine Bestätigung aus der hervorgeht, dass die / der Auszubildende sich in Berufsausbildung befindet; die / der Studentin / Student an einer Hochschule immatrikuliert ist

 

3) Voraussetzung ist die Spielberechtigung (aktive Mitgliedschaft) in einen dem DGV angeschlossenen Golfclub. Es ist immer der volle Preis zu entrichten, unabhängig von der verbleibenden Gültigkeitsdauer. Im Fall die vertraglich festgelegte Mitgliederzahl ist ausgeschöpft, haben diejenigen Personen Vorrang, die eine Vollmitgliedschaft beantragen

 

4) Voraussetzungen sind

    a) ein Arbeitsverhältnis mit US Armee in Europa

    b) die Mitgliedschaft in einem Golfclub der US Armee in Europa

 

5) Beim Eintritt als passives Mitglied in den Golfclub wird eine Aufnahmegebühr von 100,-- € erhoben. Nach einem Wechsel zum aktiven Mitglied ist der Differenzbetrag zur jeweiligen Personengruppe nachzuzahlen.

 

6) Für Kinder, Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten (Clubbeitrag c, d, e, f) wird als passives Mitglied der Betrag des gültigen Clubbeitrages erhoben.

 

 

Das Spielgeld bei neu aufgenommenen Mitgliedern wird ab dem zweiten Monat des Geschäftsjahres nicht mehr als Jahresbetrag fällig, sondern ab dem Eintrittsmonat

multipliziert nach Zwölfteln der verbleibenden Monate erhoben.